Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für alle mit der Firma
Antiquitäten Günter Rusch geschlossenen Verträge über den Kauf und die
Bearbeitung von Produkten, Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
Geltung zustimmen.
(2) Diese
Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und
Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als
Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von
zwei Wochen annehmen.
Nach Annahme des Angebots innerhalb der gesetzlichen Frist ist ein
Kaufvertrage zustande gekommen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1)Sofern nichts
Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab
Verkaufshaus, ausschließlich Verpackung und incl. Mehrwertsteuer in
jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in
Rechnung gestellt.
(2) Der Abzug von Skonto
ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes
vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Lieferung zu zahlen Verzugszinsen
werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
(3a) Bei Internetgeschäften
gilt: es wird nur gegen Vorauskasse geliefert.
Die Versanddauer
beträgt ca. 5-6 Werktage, kann aber im Einzelfall auch länger dauern.
Sollten Transportbeschädigungen der Ware durch die beauftragte
Versandfirma auftreten, so informieren Sie uns umgehend.
Schicken Sie keine beschädigte Ware ohne unser Einverständnis zurück,
wir akzeptieren keine unfreien Rücksendungen.
(4) Sofern keine
Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen,
die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das
Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
(1) Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende
Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
(3) Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei
Versendung
Wird die Ware auf Wunsch
des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den
Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf
den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der
Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das
Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für
alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich
hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,
wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist
verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit
uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir
werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
(4) Die Be- und
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt
stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten
Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe
gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns
verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt
der Besteller auch solche Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns,
die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und
Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche
verjähren in 24 Monaten (in 12 Monaten bei Unternehmern) nach erfolgter
Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller Bei dem
Verkauf gebrauchter Güter wird die Verjährung auf 12 Monate (0 Monate
für Unternehmer) begrenzt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere
Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller
aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die
Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche
bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche– vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
(5) Mängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder
Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des
Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als
die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des
Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit
seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner
Absatz 6 entsprechend.
(8) Im Falle des
arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des
Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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§ 10 Änderungsvorbehalt:
Alle dinghaften Lieferungen
werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Änderungen hierzu werden
akzeptiert, wenn dem Käufer keinerlei greifbaren Schäden entstehen.
Speziell zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen- insbesondere bei
Holzflächen- sowie kleiner Maßdifferenzen bleiben akzeptabel.
§ 11
Datenschutzerklärung:
Wir verwenden Ihre
Bestelldaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle
Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
(BDSG) Bundesdatenschutzgesetzes und des (TDDSG)
Teledienstdatenschutzgesetzes von uns gespeichert und verarbeitet. Wir
geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und
Ihrer E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die
Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte
Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte
Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die
gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
(3) Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.


